Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft

 

Altersfreigabe


In Deutschland werden alle Filme von der Freiwilligen Selbstkontrolle (FSK) nach Sicht ab einem bestimmten Alter freigegeben. Ab dem 1. April 2003 tritt das neue Jugendschutzgesetz in Kraft. Es gibt nun auch in Deutschland "Parental Guidance" (PG) von 6 bis 12 Jahren. Das bedeutet, auch Filme mit der Kennzeichnung "ab 12 Jahren" können von Kindern im Alter von 6 Jahren aufwärts angeschaut werden, allerdings nur in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person, also in der Regel in Begleitung eines Elternteils. Die Begleitung einer erziehungsberechtigten Person reicht nicht aus. Die Altersgrenze "ab 18" heißt jetzt "keine Jugendfreigabe". Das Kinopersonal darf in diesen Fällen keine Ausnahmen machen. Die aktuellen Altersgrenzen sind:

 

Jugendfrei (ab 0)

Keine Altersbeschränkung, diesen Film darf jeder sehen.

 

 

Ab 6

Freigegeben für alle, die mindestens 6 Jahre alt sind.

 

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Ab 12

Freigegeben für alle, die mindestens 12 Jahre alt sind. Hier gilt zusätzlich "Parental Guidace": Kinder ab 6 Jahren können in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person ebenfalls den Film sehen.

 

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Ab 16

Freigegeben für alle, die mindestens 16 Jahre alt sind.

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Keine Jugendfreigabe (k. J.)

Freigegeben für alle, die mindestens 18 Jahre alt sind.

 

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