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Hausordnung

Liebe Gäste!
Das OHO-Kinocenter ist ein Ort der Unterhaltung, Spannung und Fantasie, aber auch ein Ort der Gemeinschaft. Damit diese Gemeinschaft von uns allen angenehm und auch positiv erlebt wird, gibt es ein paar Regeln, die für jeden Kinobesuch in unserem Haus gelten. Nach betreten des OHO-Kinocenters erkennt der Besucher die Hausordnung an. Das Hausrecht wird durch den Geschäftsführer oder seiner Theaterleitung ausgeübt. Bitte leisten Sie den Anweisungen unseres Personals Folge.

Ohne Eintrittskarte läuft nichts!
Jeder Gast, der in unserem Haus einen Film anschaut oder eine kostenpflichtige Veranstaltung besucht, muss im Besitz einer gültigen Eintrittskarte sein, und zwar für die gesamte Dauer des Kinobesuchs. Die Einhaltung dieser Verpflichtung wird auch von Kontrolleuren unserer Lieferanten überprüft, die uns bei Regelverstößen schadensersatzpflichtig machen. Gäste, die im Kinosaal ohne gültige Eintrittskarte angetroffen werden, sind daher zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von 50,– € verpflichtet und erhalten Hausverbot.

Piraten leben gefährlich!
Filmpiraterie ist kein Kavaliersdelikt. Sie verursacht enorme wirtschaftliche Schäden im mehrstelligen Millionen-Euro-Bereich. Jede Art der Aufzeichnung von Filmen im Kinosaal – ist eine strafbare Handlung. Wir sind unseren Lieferanten (Filmverleihfirmen) gegenüber verpflichtet, alles Zumutbare zu tun, um Filmpiraterie im Kino zu unterbinden. Dazu gehört auch, dass wir im Verdachtsfall unsere Gäste und/oder deren Taschen, Rucksäcke pp. stichprobenartig oder systematisch kontrollieren. Sie sind nicht verpflichtet, eine solche Kontrolle zu akzeptieren; wir behalten uns im Falle Ihrer Weigerung aber vor, Ihnen keinen Eintritt zu gewähren. Außerdem weisen wir darauf hin, dass wir jedes Abfilmen im Kinosaal, Tonaufzeichnungen etc. – sowohl den Strafverfolgungsbehörden als auch unseren Lieferanten anzeigen und die Beschlagnahme von Aufzeichnungsgeräten veranlassen werden; auch die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen behalten wir uns vor.

Jugendschutz ist wichtig !
Filme haben Altersgrenzen – wir achten darauf! Kinder und Jugendliche dürfen grundsätzlich nur Zutritt zu solchen Filmvorführungen erhalten, die für ihr jeweiliges Alter von der Freiwilligen Selbstkontrolle der Filmwirtschaft (FSK) freigegeben worden und zu bestimmten Zeiten beendet sind. Seit 2003 dürfen Kinder ab 6 Jahren in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person auch solche Filmveranstaltungen besuchen, die von der FSK ab 12 Jahren freigegeben sind. Auszüge aus dem geltenden Jugendschutzgesetz (JuSchG) und die Altersfreigabe unserer Filme finden Sie jeweils an der Kasse. Fragen beantworten unsere Mitarbeiter/innen gern. Bestehen Zweifel über das Alter unserer minderjährigen Gäste, sind wir verpflichtet, deren Alter zu überprüfen. Wer sich in einem solchen Fall nicht ausweisen kann oder will (durch den Personalausweis oder Schülerausweis), darf daher keinen Eintritt erhalten. Wir bitten um Ihr Verständnis.

'Schmuggler' sind im Kino unerwünscht!
Wir sind nicht nur ein Kino, sondern auch ein konzessionierter und behördlich kontrollierter Gastronomiebereich. Wir investieren Ideen, Arbeit und Geld, um unseren Gästen ein möglichst breites und qualitatives hochwertiges Angebot an Getränken, Snacks, Süßwaren etc. anzubieten. Daher lehnen wir es ab, dass unsere Gäste in unseren Räumen mitgebrachte Getränke und Speisen verzehren. Gäste, die diese Regelung nicht akzeptieren, müssen damit rechnen, dass wir von unserem Hausrecht Gebrauch machen und Ihnen den Zutritt verwehren.

Wir bitten um Ihr Verständnis.
Gäste, die deutlich alkoholisiert sind oder unter sonstigen Rauschmitteln stehen, wird der Zutritt verwehrt. Ebenso machen wir bei Personen, die die Filmvorführung stören, von unserem Hausrecht Gebrauch und verweisen Sie aus unseren Räumen, ohne Erstattung des Eintrittspreises.
Werden Vorstellungen durch Feueralarm, Stromausfall und Ereignisse höherer Gewalt unterbrochen oder abgebrochen, so entsteht kein Anspruch auf Rückzahlung des Eintrittsgeldes. Bei Stromausfall, Feueralarm etc. Panik vermeiden und den Anweisungen unseres Personals Folge leisten. Alle Rettungswege und Notausgänge sind markiert und bei Stromausfall beleuchtet. Das Blockieren von Fluchtwegen untersagt.

Gute Unterhaltung und viel Spaß bei uns im OHO-Kinocenter ?