
Kinofilme werden in von der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft) zur Prüfung vorgelegt.
Die FSK vergibt nach der Prüfung eine von fünf Alterseinstufungen für den Film.
Die Alterseinstufungen sind:
- ohne Altersbeschränkung
- ab 6 Jahren
- ab 12 Jahren
- ab 16 Jahren
- ab 18 Jahren/Keine Jugendfreigabe
Das Jugendschutzgesetz (§11 Abs. 2 JuSchG) erlaubt Kindern ab 6 Jahren den Besuch von FSK-12-Filmen im Kino, wenn sie von einem Elternteil, Vormund oder einer erziehungsbeauftragten Person begleitet werden. Erziehungsbeauftragte können volljährige Verwandte, Personen in engem Vertrauensverhältnis oder Fachkräfte wie Lehrerinnen, Ausbilderinnen oder Gruppenleiter*innen sein.
Für Filme mit FSK Freigabe ab 16 oder ab 18 Jahren gibt es keine solchen Ausnahmeregelungen.
Das Jugendschutzgesetz regelt außerdem, dass Kinder und Jugendliche je nach Alter nur zu bestimmten Zeiten ins Kino dürfen. Die nachfolgende Tabelle zeigt, zu welchen Zeiten Kinder und Jugendliche Filme im Kino sehen dürfen:
Weitere Info: Alterseinstufungen und FSK-Kennzeichen
Wir sind als Kinobetreiber verpflichtet, im Zweifelsfall das Alter mittels Personal- oder Schülerausweis zu überprüfen bzw. Sorge dafür zu tragen, dass die Altersgrenzen eingehalten werden.